Nutzungsbedingungen

1. Geltungsbereich

Der Zugriff auf den Dienst „KI für Alle!“ ist an den qualifizierenden Status als Mitglied oder Angehörige bzw. Angehöriger der Justus-Liebig-Universität Gießen – Studierende, Lehrende und Mitarbeitende – gebunden.

2. Leistungen

Der Dienst stellt Funktionen aus dem Bereich der generativen Künstlichen Intelligenz (KI) zur Verfügung. Nutzende können mithilfe des Dienstes Medien wie Texte oder Bilder erzeugen. Dazu veranlassen die Nutzenden Eingaben z.B. in Textform an den Dienst, die durch den Dienst auf Basis von KI-Systemen verarbeitet werden und eine Ausgabe erzeugen. Auf den Dienst kann unter anderem durch einen Webbrowser zugegriffen werden. Der Dienst bietet dabei die Möglichkeit, Eingaben und Ausgaben des Dienstes mit anderen Nutzenden zu teilen.

3. Nutzungszweck

Die Nutzung des Dienstes hat ausschließlich zu Zwecken von Studium, Lehre, Forschung, Qualifikationsverfahren wie Promotion und Habilitation, Hochschulverwaltung und für Dienstaufgaben, für die die JLU die Verantwortliche ist, stattzufinden. Die bzw. der Nutzende ist nicht berechtigt, den Dienst für private Zwecke zu nutzen. Der bzw. dem Nutzenden ist nicht gestattet, ihren bzw. seinen Zugang zu dem Dienst Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Insbesondere ist es ihr bzw. ihm untersagt, ihre bzw. seine Kennung und ihr bzw. sein Passwort weiterzugeben. Sie bzw. er ist aber berechtigt, Links zu und Vervielfältigungen von Eingaben und Ausgaben des Dienstes an Dritte zu übermitteln, sofern diese Übermittlung rechtskonform erfolgt und zulässig ist.

4. Allgemeine Bestimmungen

Diese Nutzungsbedingungen ergänzen die allgemeinen Nutzungsbedingungen der angebundenen Sprachmodelle und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Nutzerinnen und Nutzer sind dafür verantwortlich, diese Bestimmungen einzuhalten.
  • Nutzungsbedingungen OpenAI
  • Nutzungsbedingungen Academic Cloud | Nutzungsbedingungen KI-Services der GWDG
  • 5. Pflichten der bzw. des Nutzenden

    5.1 Schutzrechte Dritter

    Die Nutzung des Dienstes hat unter Wahrung sämtlicher Schutzrechte Dritter zu erfolgen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss vom Dienst führen, unbeschadet sonstiger straf- oder zivilrechtlicher Konsequenzen.

    5.2 Personenbezogene Daten Dritter

    Bei Nutzung lokaler KI dürfen personenbezogene Daten für dienstliche Zwecke als Input verwendet werden, sofern sie für die oben genannten Zwecke erforderlich sind.
    Bei Nutzung externer KI ist eine Eingabe von personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 Abs. 1 DS-GVO als Input in den Dienst grundsätzlich nicht erlaubt. Hierunter fallen u.a.:Die einzige Ausnahme bildet die Nennung der Urheberin bzw. des Urhebers bei der Eingabe von urheberrechtlich geschützten Werken als Input in den Dienst. In diesem Fall ist vor der Eingabe der personenbezogenen Daten schriftlich die Einwilligung der Urheberin bzw. des Urhebers in die Verarbeitung ihrer bzw. seiner personenbezogenen Daten einzuholen. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist demnach die Einwilligung der Urheberein bzw. des Urhebers gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO. Der Urheberin bzw. dem Urheber steht es nach § 13 UrhG frei, auf die Urhebernennung zu verzichten. Ein Verzicht auf die Urhebernennung ist schriftlich zu dokumentieren.Eine Eingabe von besonderen Kategorien personenbezogener Daten Dritter gemäß Art. 9 Abs. 1 DS-GVO ist nicht erlaubt. Hierunter fallen:

    5.3 Ahndung von Verstößen

    Die JLU ist zur sofortigen Sperre des Zugangs zum Dienst berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte die JLU davon in Kenntnis setzen. Sonstige Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, insbesondere der Pflichten aus § 4 Abs. 1 - 2 sowie eine missbräuchliche Nutzung für andere Zwecke als in § 3 genannt berechtigen die JLU ebenfalls zu einer Sperre der bzw. des Nutzenden. Die JLU hat betroffene Nutzende von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

    6. Datenschutz

    Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten beim Betrieb des Dienstes können Sie der gesonderten Datenschutzerklärung für den Dienst "KI für Alle!" entnehmen.