"KI für Alle!" ist ein Projekt des Hochschulrechenzentrums der Justus-Liebig-Universität Gießen. In Kooperation mit der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen (HAWK) stellen wir die HAWKI-Plattform unter ki-chat.uni-giessen.de als Benutzerschnittstelle zur kostenlosen und datenschutzkonformen Nutzung großer Sprachmodelle an der JLU bereit.
Unser Ziel ist es, allen Mitgliedern der JLU die Möglichkeit zu geben, generative künstliche Intelligenz in ihre Arbeitsprozesse zu integrieren und einen Begegnungsraum zu haben, damit sich eventuell neue Arbeitsweisen ergeben und eine hochschulinterne Diskussion über den Einsatz von KI entstehen kann. Dieses Angebot möchte auch die didaktische Auseinandersetzung mit KI ermöglichen, ein Verständnis für die Wirkungsweise eines solchen Sprachmodells zu entwickeln und gibt daher in den verschiedenen Bereichen auch Hinweise auf gut funktionierende Prompts (Texteingaben).
Kontakt: ki@uni-giessen.de | Projektgruppe KI am Hochschulrechenzentrum | Justus-Liebig-Universität Gießen
Wir freuen uns über konstruktives Feedback, um dieses Angebot entsprechend Ihren Bedürfnissen und Erkenntnissen weiterzuentwickeln.
Die Anmeldung mit Ihrer HRZ-Benutzerkennung wird nur als Zugangsberechtigung genutzt. So können wir Ihnen generative KI-Modelle zur Verfügung stellen, ohne dass Sie einen kostenpflichtigen Account bei externen KI-Diensten einrichten müssen. Ihre Anmeldedaten sind gegenüber den Diensten geschützt und werden vom HRZ nicht an OpenAI/ChatGPT, oder andere angebundene Dienstleister weitergegeben.
An die verwendeten APIs von OpenAI, die GWDG oder weiteren Anbietern werden nur Ihre Eingaben (Prompts) weitergeleitet. Die Anbieter erhalten weder Ihre HRZ-Benutzerkennung noch Ihre IP-Adresse, der HRZ-Webserver übernimmt die Vermittlung. Die Nutzung der Sprachmodelle ist anonym. In Ihren Eingaben (Prompts) sollten dabei keine personenbezogenen Daten Dritter enthalten sein (siehe auch unsere Nutzungsbedingungen).
Die lokalen KI-Systeme des HRZ befinden sich derzeit noch in einer Testphase, in der wir die Performance und Auslastung der Systeme kontinuierlich überwachen.
Sollten Sie bei Ihrer Arbeit Probleme mit der Performance des HRZ-KI-Chats feststellen, melden Sie diese bitte mit einer kurzen Beschreibung des Verhaltens an das KI-Team des HRZ. Sie helfen uns damit, die Qualität des Dienstes zu verbessern.
Für interne Datenverarbeitungen nutzt das HRZ verschiedene offene Sprachmodelle u.a. folgender Produktfamilien: Command-R, Llama, Mistral, Gemma, Starcoder. Aufgrund des Pilotbetriebes können diese im laufenden Betrieb abhängig von Auslaustung und Performance wechseln.
Für die Bereitstellung der Dienste Dritter nutzen wir verschiedene Sprachmodelle, die über einen LLM-Proxyserver sicher in die Benutzeroberfläche eingebunden werden. Daten, die an die angebundenen Sprachmodelle externer Dienstleister gesendet werden, werden nicht verwendet, um diese Modelle zu trainieren oder zu verbessern. Welches Modell Sie gerade nutzen, erfahren Sie über die Auswahlmöglichkeiten in der Benutzeroberfläche der verschiedenen Chats.
Nein, es werden keine Daten gespeichert, kontrolliert oder ausgewertet. Daten, die an die Sprachmodelle gesendet werden, werden nicht verwendet, um diese zu trainieren oder zu verbessern. Für die Nutzungsanalyse werden in anonymisierter Form die folgenden Daten vom HRZ erfasst: Anzahl der Anmeldungen nach "Studierende" und "Mitarbeitende" pro Tag sowie die Anzahl der in der jeweiligen Gruppe gestellten Anfragen pro Sprachmodell pro Tag.
Für Sie als Nutzende werden die Sprachmodelle kostenfrei bereitgestellt. Die entstehenden Kosten für die Nutzung der angebundenen kostenpflichtigen Sprachmodelle wie bspw. OpenAI GPT-4o werden zurzeit zentral vom HRZ getragen. Die Kosten werden dabei anhand der Anzahl der Worte in den Eingaben (Prompts) und der von den Sprachmodellen generierten Antworten berechnet.
Sie können aktiv dazu betragen Kosten zu sparen, indem Sie:
Wenn einzelne Texte auf der Seite nicht richtig angezeigt werden, kann das Problem oft durch Löschen des Browser-Caches behoben werden. Der Cache speichert temporäre Daten, die manchmal veraltet oder fehlerhaft sein können. Um den Cache zu löschen, gehen Sie zu den Einstellungen Ihres Browsers, suchen Sie nach "Cache löschen" oder "Browserverlauf löschen" und wählen Sie die Option zum Löschen des Cache. Starten Sie anschließend den Browser neu und überprüfen Sie, ob die Seite korrekt angezeigt wird.
Das HRZ sammelt in der Pilotphase zunächst Erfahrungen in der Nutzung von generativer KI an der JLU. Insbesondere werden das Nutzungsvolumen und die dadurch entstehenden Kosten beobachtet. Je nach Kostenentwicklung behält sich das HRZ eine Einschränkung des Angebots kostenpflichtiger Sprachmodelle vor. Auch entwickeln sich das Angebot im Bereich KI und die gesetzlichen Regelungen laufend weiter, so dass ggf. Anpassungen vorgenommen werden müssen. Sollten laufende Musterverfahren der Datenschutzbehörden zu dem Ergebnis kommen, dass die am Markt befindlichen Angebote nicht rechtmäßig sind, muss das HRZ ebenfalls umgehend reagieren.
Ja, wir sind immer offen für Feedback und sind bestrebt, allen Mitgliedern der JLU ein optimales digitales Erlebnis zu bieten. Wenn Sie eine Funktion vermissen, die Ihrer Meinung nach von Nutzen sein könnte, würden wir Ihre Rückmeldung sehr schätzen! Bitte beachten Sie, dass nicht alle Funktionen von ChatGPT mit den DSGVO-Richtlinien vereinbar sind.
Weitere Informationen zu geplanten Entwicklungen finden Sie in der HAWKI-Roadmap unter Link zur Roadmap. Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge und werden diese sorgfältig prüfen, um unser System kontinuierlich zu verbessern.
Ja, diese werden in unseren Nutzungsbedingungen im Detail erläutert. Je nach verwendetem KI-Modell (lokal oder extern) können von den hier genannten Reglungen Abweichungen Anwendung finden. Hier die wichtigsten Regeln:
Künstliche Intelligenz kann ein zeitsparender Assistent sein, der die Arbeitserfahrung und fachliche Kompetenz der Nutzenden erfordert, um genaue Anweisungen zu formulieren und mit den Entwürfen weiterzuarbeiten.
Erstellung, Überarbeitung und Zusammenfassung von TextenKI kann verwendet werden, um Texte zu verfassen, zu überarbeiten und zusammenzufassen. Sie ermöglicht es, Rohentwürfe zu erstellen, grammatikalische Fehler zu korrigieren und große Textmengen in prägnante Zusammenfassungen zu verwandeln. Diese Anwendungen sind besonders nützlich für Studierende, Forschende und Fachleute, die regelmäßig mit schriftlichen Inhalten arbeiten.
Übersetzung von Texten in über 50 SprachenKI-gestützte Übersetzung bietet die Möglichkeit, Texte schnell und mit anderen automatisierten Übersetzungsdiensten vergleichbar präzise in mehr als 50 verschiedene Sprachen zu übersetzen. Dies erleichtert nicht nur die Kommunikation und den Austausch von Informationen über Sprachbarrieren hinweg, sondern ermöglicht auch bspw. Transformationen von Texten in einfache Sprache. Dies ist besonders nützlich, um komplexe Inhalte verständlicher zu machen und inklusive Kommunikation zu fördern. Dabei bleibt die (Fremd-)Sprachkompetenz von Nutzenden gefragt, um die automatischen Übersetzungen der KI kontextsensibel zu optimieren.
Unterstützung bei täglichen AufgabenKI kann zur Effizienzsteigerung und Unterstützung bei täglichen Aufgaben genutzt werden, beispielsweise zur Datenanalyse, zum Generieren von Programmiercode bzw. Scripten oder zur Automatisierung routinemäßiger Prozesse.
Individuelle Hilfestellung bei technischen ProblemenBei technischen Problemen, z.B. mit Software, können KI-Systeme individuelle Hilfestellungen bieten. Sie können Fehler diagnostizieren, Lösungen vorschlagen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen bereitstellen und so gegenüber klassischen Suchmaschinen effizienter zur Problemlösung beitragen.
Personalisierte Unterstützung bei Recherche und WissenserwerbKI-Tools können, wenn ihnen entsprechende Informationen bereitgestellt werden, personalisierte Unterstützung bei der Recherche und dem Wissenserwerb bieten, indem sie relevante Informationen aus großen Datenmengen filtern und aufbereiten. Sie können bei der Literaturrecherche, der Identifikation relevanter Studien und der Zusammenstellung von Informationen zu spezifischen Themen helfen. Hierbei ist zu beachten, dass KI-Systeme ohne Ihre aktive Anweisung über die Benutzeroberfläche keine Anbindung an das Internet haben, sodass die Sprachmodelle nur Informationen bis zu einem historischen Zeitpunkt bereitstellen können.
Vorbereitung von LehrmaterialienLehrende können KI als ergänzendes Werkzeug zur Vorbereitung von Lehrmaterialien nutzen, müssen jedoch sicherstellen, dass alle Inhalte auf ihre Richtigkeit und Relevanz überprüft werden.
Weitere mögliche AnwendungsfelderWeitere mögliche Anwendungsfelder umfassen die Erstellung von Vorlagen und Musterschreiben, die Durchführung von komplexen Berechnungen, die Erstellung von Checklisten und Anleitungen, die Unterstützung von Ideenfindung und Brainstorming-Prozessen, den KI-Chat als Feedback-Geber zu eigenen Texten und Ideen oder als Strukturierungshilfe.
Die Antworten auf Ihre Anfrage an die verschiedenen Sprachmodelle können veraltete, falsche und erfundene (Halluzination) Informationen enthalten. Es liegt in der Verantwortung der Nutzenden, die Ergebnisse auf Richtigkeit zu prüfen (Quellenkritik). Von einer direkten Verwendung der Ergebnisse wird dringend abgeraten. Treffen Sie keine Entscheidungen allein auf Basis der Ergebnisse von generativer KI. Machen Sie sich mit der generellen Funktionsweise von generativer KI, den Vorteilen, Nachteilen und Risiken vertraut. Im Programm der Personalentwicklung der JLU finden Sie zudem themenspezifische Weiterbildungen zum Thema Generative KI für verschiedene Zielgruppen.
In Deutschland werden Fragen der Urheberschaft für KI- generierte Medien durch das Gesetz über Urheberrecht (UrhG) geregelt, das hier eine eindeutige Position einnimmt. Damit der Output eines KI-Systems überhaupt urheberrechtlich geschützt sein kann, muss es sich um ein Werk handeln. Als Werke sind im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG persönliche geistige Schöpfungen definiert, die eine hinreichende Schöpfungshöhe aufweisen. Dies impliziert nach geltender Rechtsauffassung, dass eine Werkschöpfung nur durch menschliches Schaffen entstehen kann. KI-Systeme sind keine Menschen und deshalb kann ihr generierter Inhalt keine persönliche geistliche Schöpfung sein. Damit ist das Vorliegen eines Werks im Sinne des UrhG ausgeschlossen und das deutsche Urheberrecht greift für durch KI-Systeme generierte Outputs zunächst nicht.
Dennoch gibt es wesentliche Konstellationen, in denen sehr wohl Urheberrechte am Output eines KI-Systems vorliegen können. Auch stellen sich bei der Verwertung von KI-generierten Medien Fragen, die über das Urheberrecht hinausgehen. Mehr Informationen liefern die folgenden beiden Abschnitte.
Direkte Kopien bestehender Werke: Das grundlegende technische Funktionsprinzip generativer KI-Systeme stellt sicher, dass keine direkten Kopien oder „Abschriften“ existierender Werke erzeugt werden konnten. Dies ändert sich durch die Fähigkeit moderner Systeme, die bei der Generierung ihrer Antworten eine Internetrecherche durchführen oder auf eigene Wissensdatenbanken zugreifen können. In diesem Fall können in beliebigem Umfang direkte Zitate und Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken im Output des KI-System enthalten sein, deren weitere Verwendung dann dem deutschen Urheberrecht unterfällt.
Zufällige Ähnlichkeiten: Ein KI-System kann zufällig ein Werk generieren, das einem urheberrechtlich geschützten Werk sehr ähnlich ist oder diesem gleicht, ähnlich wie dies auch bei menschlichen Autoren passieren kann. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht bereits bei elf aufeinanderfolgenden Wörtern eine mögliche geistige Schöpfung, die unter das Urheberrecht fällt (EuGH GRUR 2009, 1041 Rn. 48 – Infopaq). Hier läge dann eine Vervielfältigung vor (§ 16 UrhG). Eine Publikation solcher zufällig ähnlicher Inhalte könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, falls kein Einverständnis des Rechteinhabers vorliegt, weshalb Nutzer Vorkehrungen treffen sollten, um unbeabsichtigte Rechtsverstöße zu vermeiden.
Urheberschaft durch die Nutzenden selbst: Wenn die vorgenannten Fälle nicht vorliegen, können die Nutzenden durchaus auch selbst die Urheberschaft auf den Output eines KI-Systems beanspruchen. Davon ist auszugehen, wenn die Herstellung des Inputs originär durch die Nutzenden erfolgt ist und dabei eine hinreichende Schöpfungshöhe erreicht hat. In solchen Fällen ist bereits der Input als Werk im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG aufzufassen. Damit liegt auch das Urheberrecht am Output bei den Nutzenden, weil der Output lediglich eine technische Verarbeitung des Inputs darstellt. Pointiert formuliert: Wer schlau genug promptet, kann Urheberin bzw. Urheber des Outputs werden.
Der Output kann deshalb ein Werk sein, weil bereits der Input urheberrechtlich geschützt war. Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk oder Teile daraus als Prompt in ein KI-System eingegeben, handelt es sich um eine Vervielfältigung vor (§ 16 UrhG). Haben Nutzende kein entsprechendes Nutzungsrecht für das Werk erworben, kann diese Vervielfältigung eine Rechtsverletzung darstellen.
Dies ist der Fall, wenn es Rechte Dritter am Input gibt. Ein typisches Beispiel ist das Einkopieren von Textpassagen aus einem vorbestehenden Werk mit dem Zweck, dieses Werk durch das KI-System verändern zu lassen, z.B. indem es übersetzt, zusammengefasst oder gekürzt wird. Hier liegt grundsätzlich eine Bearbeitung oder Umgestaltung des Werks vor (§ 23 Abs. 1 Satz 1 UrhG). Die Verwertung des bearbeiteten oder umgestalteten Werks erfordert die Zustimmung des Urhebers. Im direkt folgenden Satz schränkt das UrhG aber ein, dass eine solche zustimmungspflichtige Verwertung nicht mehr vorliegt, wenn das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk hat. Ein hinreichender Abstand kann bestehen, wenn das ältere Werk als bloße Anregung für ein eigenständiges Werk dient, hinter dessen Individualität die Züge des fremden Werkes verblassen. Dann kann es sich um eine freie Benutzung des Werks handeln (§ 23 Abs. 1 Satz 2 UrhG), die aber nur im Einzelfall zu klären ist. Die freie Benutzung würde dann dazu führen, dass dem Urheber des fremden Werks an dem neuen Werk kein Urheberrecht zusteht.
Es gelten die Vorgaben der Prüfungsordnungen und der guten wissenschaftlichen Praxis. Inhalte, die nicht von Ihnen selbst erstellt wurden, müssen kenntlich gemacht werden (Zitationsrichtlinien). Übernehmen Sie Inhalte ohne Kennzeichnung, kann ein Täuschungsversuch oder ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegen und entsprechende Konsequenzen zur Folge haben. Grundsätzlich kann generative KI nur als Hilfsmittel dienen.
Näheres finden Sie in der Leitlinie Verwendung von KI in Prüfungen an der JLU Gießen.
Wenn Sie generative KI als Arbeitsunterstützung verwenden und alle Ergebnisse sorgfältig prüfen und eigenständig weiterverarbeiten, ist es i.d.R. nicht nötig, die Herkunft für andere kenntlich zu machen, ähnlich wie bei der Verwendung eines Übersetzungsprogramms, dessen Output Sie eigenständig geprüft und überarbeitet haben. Wir ermutigen Sie, sich mit Ihren Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzten über den Einsatz generativer KI in der täglichen Arbeit transparent auszutauschen.
Grundsätzlich sollte man generative KI Systeme nicht als Suchmaschinen, sondern als datenverarbeitende Systeme verstehen. Das heißt, dass wir zwar das Weltwissen der KI nutzen können, um uns Dinge erklären zu lassen, die KI jedoch nicht immer alle notwendigen Informationen zur Beantwortung einer Frage hat und genau wie Menschen dazu neigt, Wissenslücken auf Grundlage von Interpretationen des vorhandenen Wissens zu "füllen".
Um falsche Informationen ("Halluzinationen") von KI-Systemen zu minimieren, können folgende Strategien hilfreich sein:
Die innerhalb der KI für Alle Plattform eingesetzten KI Modelle werden nicht mit Ihren Eingaben trainiert. Dennoch "lernen" die Sprachmodelle innerhalb eines einzelnen Chatverlaufs aus dem ihnen bereitgestellten Gesprächskontext und können darauf reagieren. Dies kann je nach Gesprächsführung zu besseren oder schlechteren Ergebnissen führen, je nachdem welche Informationen und Anweisungen dem Sprachmodell bereitgestellt werden.
Zunächst basiert jeglicher Output, den generative KI- Systeme liefern, auf dem vorherigen Training mit einem gegebenen Korpus von Daten. Um eine Orientierung zu geben, wird nachfolgend das KI- System „ChatGPT“ als Beispiel verwendet, das durch das Unternehmen OpenAI LP angeboten wird, im Folgenden „OpenAI“ genannt. Nach Angaben von OpenAI hat das Training des KI-Systems ausschließlich mithilfe öffentlich zugänglicher Texte aus dem Internet stattgefunden. OpenAI hat nicht spezifiziert, welche Dokumente in den Trainingsdaten enthalten sein sollten. Die automatisierten Trainingsprozesse von ChatGPT haben “alles gelesen, auf das sie zugreifen konnten”. Dies beinhalte nach Angabe von OpenAI eine große Bandbreite an Texttypen aus verschiedensten Bereichen, darunter Bücher, Journale, Blogs, Foren, beliebige Webseiten und andere schriftliche Materialien. ChatGPT sei dabei nicht in der Lage gewesen, auf geschützte Datenbanken, Abonnementdienste oder vertrauliche Informationen zuzugreifen.
OpenAI habe nach eigenen Aussagen keine Informationen über die spezifischen Texte gespeichert, die ChatGPT während des Trainings gesehen hat. Stattdessen habe das Modell gelernt, Muster in den Daten zu erkennen und auf Grundlage dieser Muster neue Texte zu generieren. ChatGPT habe deshalb keinen Zugang zu oder Wissen über spezifische Dokumente, Bücher, akademische Arbeiten oder andere konkrete Quellen, die es während des Trainings verarbeitet hat.
Zitate können demnach sowohl Zufallstreffer als auch Halluzinationen sein.