Erklärung zur Barrierefreiheit (KI für Alle!)

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://ki-chat.uni-giessen.de veröffentlichte Website der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Dabei wird ein von der HAWK entwickeltes Webinterface für bestimmte KI-Anwendungen (HAWKI) nachgenutzt.

Die JLU ist als Websitebetreiber bemüht, die Website in Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften

barrierefrei zugänglich zu machen. Hinweise zu noch bestehenden Barrieren sowie JLU-interne Entwicklung zur Behebung der Barrieren sollen und werden in die Entwicklung von HAWKI einfließen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Hinweis: Die Prüfung findet derzeit im Rahmen einer Pilotphase der Website statt.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von JUli 2024 bis Oktober 2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Kurzfassung

Teilbereiche der Anwendung sind nicht barrierefrei.Insbesondere wurde festgestellt, dass

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21. Oktober 2024 erstellt (und zuletzt am 21. Oktober 2024 aktualisiert).

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen per Post, E-Mail oder telefonisch an:


Justus-Liebig-Universität Gießen
Ludwigstraße 23
35390 Gießen
Telefon: 0641-99-0
Telefax: 0641-99-12259
E-Mail: barrierefreiheit@uni-giessen.de
Webformular: Barriere melden

Fachliche Kontaktmöglichkeiten zu den unterschiedlichen Verantwortungsbereichen der JLU finden Sie über die folgende Übersicht:
https://www.uni-giessen.de/kontakt/email

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.


Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de